Steuern · Leitfaden 2026

Airbnb-Steuern in der Schweiz

Kurz zusammengefasst: In der Schweiz sind Einnahmen aus Kurzzeitvermietungen als Einkommen steuerpflichtig, wie klassische Mieteinnahmen. Sie können in der Regel die damit verbundenen Kosten abziehen (Verwaltungsgebühren, Reinigung, Unterhalt, Hypothekarzinsen). Die MWST betrifft nur Vermieter, die einen bestimmten Jahresumsatz überschreiten. Nicht zu verwechseln mit der Kurtaxe, die von den Gästen bezahlt wird. Im Zweifelsfall ist ein Treuhänder Ihr bester Ansprechpartner.

Gute Nachricht: Die Besteuerung der Kurzzeitvermietung ist keineswegs unüberwindbar. Sie folgt einer ähnlichen Logik wie die klassische Vermietung, mit einigen Besonderheiten. Hier sind die wichtigsten Grundsätze für den Überblick.

Wichtig: Dieser Artikel liefert allgemeine Orientierungspunkte und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Die Besteuerung hängt von Ihrem Kanton und Ihrer persönlichen Situation ab; wenden Sie sich an Ihre Steuerbehörde oder einen Treuhänder.

1. Die Einnahmen sind als Einkommen steuerpflichtig

Die Beträge, die Sie durch die Vermietung Ihrer Liegenschaft an Gäste erhalten, stellen ein steuerpflichtiges Einkommen dar. Sie werden Ihren übrigen Einkünften in der Steuererklärung hinzugerechnet und auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene besteuert. Das Prinzip ist dasselbe wie bei einer Jahresmiete: Was die Liegenschaft einbringt, muss deklariert werden.

2. Der Eigenmietwert für den Eigengebrauch

In der Schweiz unterliegt eine selbst bewohnte Liegenschaft einem steuerpflichtigen Eigenmietwert. Wenn Sie Ihre Zweitwohnung einen Teil des Jahres selbst nutzen und den Rest vermieten, unterscheidet das Steuerrecht in der Regel zwischen dem Eigengebrauchsanteil (Eigenmietwert) und dem Vermietungsanteil (tatsächliche Mieteinnahmen). Die genaue Berechnung hängt vom Kanton ab.

3. Die abzugsfähigen Kosten

Hier zahlt sich eine professionelle Verwaltung aus: Viele mit der Vermietung verbundene Kosten sind von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abzugsfähig. Je nach Situation:

  • Verwaltungs- und Betreuungsgebühren (die Provision Ihres Verwalters).
  • Reinigung und Wäscheservice zwischen den Aufenthalten.
  • Unterhalt und Reparaturen der Liegenschaft und ihrer Einrichtung.
  • Hypothekarzinsen auf die mit der Liegenschaft verbundene Schuld.
  • Laufende Kosten (Strom, Internet, Versicherungen usw.) anteilig zur Vermietungsdauer.

Eine saubere Buchführung dieser Kosten ist unerlässlich: Sie ermöglicht es, Ihre Besteuerung legal zu optimieren. Unsere monatlichen Abrechnungen erleichtern diese Aufgabe zum Zeitpunkt der Steuererklärung erheblich.

4. MWST: nur ab einer bestimmten Schwelle

Kurzfristige Beherbergung unterliegt grundsätzlich der MWST, jedoch nur, wenn Ihr Jahresumsatz die Steuerpflichtschwelle übersteigt (CHF 100'000 Umsatz in der Schweiz). Darunter sind Sie nicht betroffen. Die grosse Mehrheit der privaten Eigentümer fällt daher nicht in den MWST-Bereich; Mehrfacheigentümer und Betreiber von Beherbergungsbetrieben sollten sich hingegen damit befassen.

5. Nicht zu verwechseln mit der Kurtaxe

Die Kurtaxe ist keine Steuer auf Ihr Einkommen: Sie wird von den Gästen bezahlt, vom Vermieter eingezogen und anschliessend an die Gemeinde abgeführt. Sie hat keine Auswirkungen auf Ihre persönliche Besteuerung. Wir erläutern ihre Funktionsweise in unserem Artikel über die Regulierung der Kurzzeitvermietung.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich meine Airbnb-Einnahmen in der Schweiz deklarieren?

Ja. Einnahmen aus Kurzzeitvermietungen sind steuerpflichtig und müssen in Ihrer Steuererklärung erscheinen, wie klassische Mieteinnahmen.

Welche Kosten kann ich abziehen?

In der Regel Verwaltungs- und Reinigungskosten, Unterhaltskosten, Hypothekarzinsen sowie laufende Kosten anteilig zur Vermietungsdauer. Die Details hängen von Ihrem Kanton ab; ein Treuhänder kann die Optimierung übernehmen.

Bin ich MWST-pflichtig?

Nur wenn Ihr Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt. Unterhalb dieser Schwelle sind Sie nicht steuerpflichtig.

Eine Verwaltung, die Ihre Steuererklärung vereinfacht

Klare monatliche Abrechnungen, Kostenverfolgung, Kurtaxenabrechnungen: Unsere Verwaltung erstellt auf natürliche Weise die Unterlagen, die Sie für Ihre Steuererklärung benötigen. Sie erhalten Ihre Einnahmen; wir halten die Konten in Ordnung.

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