Kurzzeitvermietung in der Schweiz : Welche Regeln gelten ?
Kurzfassung : In der Schweiz ist die Kurzzeitvermietung erlaubt, doch die Regeln unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. Die wichtigsten Punkte, die Sie prüfen sollten : eine allfällige gemeindliche Bewilligung oder Meldepflicht, die Kurtaxe, die von den Gästen erhoben wird, ein mögliches Übernachtungslimit beim Hauptwohnsitz sowie die Stockwerkeigentumsordnung, falls Ihre Liegenschaft im Stockwerkeigentum (STWE) steht. Heiwa übernimmt die wiederkehrenden administrativen Aufgaben (Kurtaxe, Gästemeldung) für seine Eigentümer.
Sein Apartment oder Chalet für einige Nächte an Gäste zu vermieten ist in der Schweiz vollkommen legal. Doch zwischen Gemeinde, Kanton und — bei Stockwerkeigentum — der internen Hausordnung überlagern sich mehrere Regelungsebenen. Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen, bevor Sie starten — ohne Fachjargon.
Wichtig : Dieser Artikel gibt allgemeine Hinweise und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Vorschriften können sich ändern und hängen von Ihrer Gemeinde ab ; erkundigen Sie sich stets bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder einem Fachmann.
1. Die gemeindliche Bewilligung
Dies ist die entscheidende Ebene. In der Schweiz regeln häufig die Gemeinden die Kurzzeitvermietung — es gibt keine einheitliche bundesrechtliche Regelung. Je nach Standort können folgende Anforderungen gelten :
- Keine besonderen Formalitäten in vielen Tourismusgemeinden, wo saisonale Vermietung zum Alltag gehört.
- Eine einfache Meldung Ihrer Tätigkeit bei der Gemeinde (Registrierung als Beherbergungsbetrieb).
- Eine Bewilligung oder eine Nutzungsänderung in bestimmten Städten, die den dauerhaften Wohnraum schützen möchten.
Der richtige erste Schritt : Rufen Sie den Schalter Ihrer Gemeinde an (oder konsultieren Sie deren Website), bevor Sie die erste Buchung annehmen. Das geht schnell und vermeidet unangenehme Überraschungen.
2. Die Kurtaxe
Nahezu überall in der Schweiz ist eine Kurtaxe von den Gästen für jede Übernachtung zu entrichten. Konkret bedeutet das :
- Der Betrag wird von der Gemeinde oder dem Tourismusverband festgelegt (meist wenige Franken pro Erwachsenem und Nacht).
- Es ist Aufgabe des Gastgebers, die Kurtaxe bei den Gästen zu erheben und sie an die Gemeinde abzuführen, in der Regel mit einer periodischen Abrechnung.
- Manche Plattformen ziehen die Taxe automatisch ein ; andere nicht — in diesem Fall müssen Sie sie selbst verwalten.
Bei Heiwa ist dieser Prozess in unsere Verwaltung integriert : Wir konfigurieren die Kurtaxe, erheben sie und führen die Abrechnungen für unsere Eigentümer.
3. Hauptwohnsitz, Zweitwohnsitz und Übernachtungslimits
Bestimmte Gemeinden (insbesondere Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt) begrenzen die Anzahl der Nächte, während derer ein Hauptwohnsitz pro Jahr vermietet werden darf. Für einen Zweitwohnsitz oder eine Renditenliegenschaft gelten diese Limits in der Regel nicht auf dieselbe Weise. Auch hier ist die Regelung lokal : Prüfen Sie sie Gemeinde für Gemeinde.
4. Stockwerkeigentum (STWE) und Hausordnung
Wenn Ihre Liegenschaft im Stockwerkeigentum steht, kann die STWE-Ordnung die Kurzzeitvermietung einschränken oder gar verbieten. Bevor Sie beginnen :
- Lesen Sie das Verwaltungs- und Nutzungsreglement des Stockwerkeigentums durch.
- Im Zweifelsfall bringen Sie das Thema an der Stockwerkeigentümerversammlung zur Sprache.
- Eine professionelle Betreuung (hotelstandard-gerechte Reinigung, begleitete Gäste, schnelle Reaktionszeiten) ist oft der Schlüssel zu einem reibungslosen Miteinander mit den Nachbarn.
5. Versicherung und Sicherheit
Prüfen Sie, ob Ihre Gebäudeversicherung und Privathaftpflicht die Aufnahme von Gästen abdecken. Was die Sicherheit betrifft, sind die Standards einer gut betriebenen Unterkunft (Rauchmelder, normgerechte Ausstattung, klare Anweisungen) sowohl ein Garant für Ihre Ruhe als auch für hervorragende Bewertungen.
Häufig gestellte Fragen
Braucht man eine Bewilligung, um seine Liegenschaft auf Airbnb zu vermieten ?
Das hängt von Ihrer Gemeinde ab. Viele Tourismusgemeinden verlangen keine Formalitäten ; andere fordern eine Registrierung oder eine Bewilligung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung, bevor Sie mit der Vermietung beginnen.
Wer bezahlt die Kurtaxe ?
Sie wird von den Gästen geschuldet, aber der Gastgeber muss sie einziehen und an die Gemeinde abführen. Heiwa übernimmt diese Erhebung und die dazugehörigen Abrechnungen für seine Eigentümer.
Kann die Stockwerkeigentümergemeinschaft die Kurzzeitvermietung untersagen ?
Ja, die STWE-Ordnung kann sie einschränken oder verbieten. Prüfen Sie dies, bevor Sie starten, und setzen Sie das Thema bei Bedarf auf die Traktandenliste der Eigentümerversammlung.
Heiwa kümmert sich um die Formalitäten
Die Vorschriften verstehen, die Kurtaxe einziehen, Gäste melden : Diese wiederkehrenden Aufgaben sind alle Teil unserer Rundumbetreuung. Sie behalten Ihre Liegenschaft ; wir kümmern uns um den rechtlichen Rahmen und das Tagesgeschäft.